Tierarztpraxis Andreas Mertel
Mobile Tierarztpraxis Für Berlin
Hausbesuche und telefonische Beratung
Jeder Behandlung eines Tieres durch einen Tierarzt liegt jeder tierärztlichen Behandlung ein zivilrechtlicher Vertrag zugrunde.
Dabei wird grundsätzlich der Vertrag zwischen dem Tierarzt und dem Tierhalter als Dienstvertrag und nicht als Werkvertrag qualifiziert.
Danach schuldet der Tierarzt lediglich eine Behandlung unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der tierärztlichen Heilkunde. Zur Herbeiführung eines Heilerfolges ist der Tierarzt nicht verpflichtet. Das Ausbleiben des Heilungserfolges oder das Auftreten unerwünschter Nebenfolgen der Behandlung stellen deshalb noch nicht zwingend eine Vertragsverletzung dar. Erst wenn der Tierarzt den tierärztlichen Sorgfaltsmaßstab unterschreitet, kann hierin ein Behandlungsfehler liegen, der den Tierarzt zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Begriff des tierärztlichen Behandlungsfehlers ist im Gesetz nicht definiert.
Im Hinblick auf einen möglichen Behandlungsfehler bei Stellung der Diagnose gilt darüber hinaus etwas Besonders: Es wird nämlich nicht vom Tierarzt erwartet, dass er bereits bei der ersten Untersuchung die richtige Diagnose stellt. Dabei soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass man sich erst im Verlauf einer Behandlung und den damit zusammenhängenden Beobachtungen auf eine einzige Diagnose festlegen könne.
Der Tierarzt schuldet neben der fachgerechten Behandlung auch die Aufklärung über die Behandlungsmethoden und ihre Gefahren. Denn diese Beratung ist die Voraussetzung dafür, dass der Tierhalter entscheiden kann, welche Behandlung er für sein Tier anstreben soll. Stehen mehrere Behandlungsmethoden zur Auswahl, müssen auch diese erörtert werden.
In der Aufklärung spielt nach der Rechtsprechung die statistische Häufigkeit des Eintritts eines Risikos eine entscheidende Rolle. Über äußerst seltene Risiken und jene, die allgemein bekannt sind, hat der Tierarzt nicht aufzuklären. Der Tierarzt hat nur dann über alternative Behandlungsmöglichkeiten beraten, wenn mehrere gleichwertige Methoden mit unterschiedlichen Risiken vorhanden sind.
Dem Tierhalter wird angeraten, so viele Fragen wie möglich über Risiken und Alternativen zu stellen, damit er sich möglichst ein vollständiges Bild der Situation und der Möglichkeiten machen kann.